Die rechtliche Grundlage für die Aktie findet sich im deutschen Aktiengesetz ((AktG). Danach lassen sich die Wesensmerkmale einer Aktie wie folgt definieren:
- Die Aktie ist ein Bruchteil des Grundkapitals einer Gesellschaft.
- Mit der Aktie ergibt sich die Begründung von Rechten und Pflichten der Aktionäre
- (also derjenigen, die Anteile am Grundkapital erworben haben) gegenüber der
- Gesellschaft.
- Die Aktie ist ein Wertpapier und verbrieft den Anteil an einer Gesellschaft (auch
- Anteilsschein genannt).
Zerlegt eine Gesellschaft ihr Grundkapital in Aktien, so entsteht nach dem deutschen Aktienrecht eine Aktiengesellschaft (AG). Eine weitere Rechtsform einer AG ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Die Aktien einer Gesellschaft können an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, aber auch außerbörslich. Das ist jedoch nicht zwingend für die Gesellschaft.
Aktien werden an die Öffentlichkeit ausgegeben. Dieses Verfahren wird als Emission bezeichnet. Hierbei sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten, die sowohl rechtlicher als auch satzungsmäßiger Natur sein können. Die Ausgabeformen für Aktien sind in der Regel die
- über ein Bankenkonsortium oder
- über Bezugsrechte.
Das Unternehmen welches Aktien ausgibt wird als Emittent bezeichnet.
Für die Ausgabe neuer Aktien gibt es verschiedene Anlässe wie
- Neugründung einer Aktiengesellschaft.
- Umwandlung von einer Gesellschaft mit anderer Rechtsform in eine
- Aktiengesellschaft.
- Die Kapitalerhöhung in Form der Ausgabe junger Aktien.
- Bei einem Aktiensplit (auch Gratisaktien genannt). Aktiensplit ist beispielsweise die
- „Zerteilung“ einer bestehenden Aktie in zwei neue unter Beibehaltung des
- Gesamtwertes. Ein solches Verfahren erfolgt gelegentlich aus markttaktischen
- Überlegungen. Damit soll die Schaffung „kleinerer Einheiten“ vorgenommen
- werden, um so den Handel zu erleichtern.
In der Regel erfolgt die Neuausgabe von Aktien unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Das Verfahren, also die Platzierung der Aktien, wird oft von Investmentbanken übernommen. Diese Dienstleistung wird üblicherweise mit einem Anteil am Emissionserlös honoriert.
Es gibt verschiedene Aktiengattungen. Diese lassen sich im Wesentlichen wie folgt einteilen:
- Aktien nach Stimmrecht. Hierzu gehören die Stammaktien und die Vorzugsaktien
- Aktien nach Übertragbarkeit. Das sind Inhaberaktien und Namensaktien.
- Unterscheidung nach dem Emissionszeitpunkt. Hier spricht man von jungen Aktien
- und von alten Aktien.
- Aktie nach Unternehmensanteil. Hierher gehören die Nennbetragsaktien und die
- Stückaktien.
Aus dem Besitz einer Aktie ergeben sich für den Aktionär eine Reihe von Rechten. Zu ihnen gehören:
- Bezugsrecht am Bilanzgewinn.
- Die Teilnahme an der Hauptversammlung.
- Das Rederecht auf der Hauptversammlung.
- Die Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung.
- Anfragen an und Auskunft durch den Vorstand.
- Hauptversammlungsbeschlüssen können angefochten werden.
- Es können Anträge gestellt werden.
- Das Bezugsrecht auf junge Aktien.
- Im Falle einer Liquidation ein Anteil am Erlös.