Testament – es gibt einiges zu beachten
Die Rechtslage beim Nachlass ist kompliziert, so dass viele Fehler gemacht werden. Vieles was einem zu Lebzeiten als klar geregelt erscheint, kann für die Erben nach dem Ableben zu einem Fiasko führen. Es fängt schon bei der Kontovollmacht an. Wenn der Hauptverdiener einer Familie stirbt und keine Kontovollmacht über den Tod hinaus erteilt hat, können die Hinterbliebenen nicht mehr über das Konto verfügen. Diese Situation ist immer dramatisch, wenn zum Beispiel der Ehemann stirbt und die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat. Selbst wenn eine Vollmacht für das Konto erteilt wurde, erlischt diese mit dem Tod, wenn diese nicht ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt wurde. Die kontoführende Bank gibt höchstens noch das Geld für die Beerdigung frei, wenn kein Testament eröffnet oder ein Erbschein als Legitimierung vorgelegt wird. Wenn das Konto einmal gesperrt ist, kann man nichts dagegen tun. Konten die nur von beiden Partnern zusammen geführt werden dürfen sind ebenfalls eine Katastrophe.
Böse Überraschungen für Erben
Beim Erbrecht gibt es viele böse Überraschungen. Die meisten kinderlosen Ehepaare glauben, dass einer automatisch alles erbt, wenn einer stirbt. Das ist aber ganz und gar nicht der Fall. Ohne Testament bilden Witwe oder Witwer, dem Gesetz nach, mit den nächsten Angehörigen des Verstorbenen eine Erbengemeinschaft und müssen das Erbe teilen. Noch dicker kommt es für unverheiratete Paare. Der Überlebende geht ohne Testament leer aus weil in der gesetzlichen Erbfolge ein Lebenspartner nicht vorkommt. Es ist vollkommen egal ob das Paar einen gemeinsamen Haushalt führte und wie lange es schon zusammen war. Die Hinterlassenschaft fällt den gesetzlichen Erben des Verstorbenen zu. Dasa gilt auch wenn der Überlebende den Verstorbenen gepflegt hat oder dieser bereits angefangen hat ein Testament aufzusetzen.
Was ist ein Not-Testament?
Bei Nottestamenten gibt es Ausnahmen, die allerdings sehr strengen Regeln unterliegen. Wenn absehbar ist, dass eine kranke Person bald nicht mehr in der Lage ist ein Testament zu schreiben, sollte er die wichtigen wenigen Sätze schnellstens handschriftlich aufschreiben und unterschreiben. Ist das wegen der Krankheit nicht mehr möglich, sollte ein Notar nach Hause oder ins Krankenhaus gebeten werden, um den letzten Willen zu beurkunden.
Was ist ein Berliner Testament?
Berliner Testament bedeutet, dass sich Eltern gegenseitig als Alleinerbe einsetzen und die Kinder erst erben, wenn beide Elternteile gestorben sind. Bei dieser Art von Testament ist Vorsicht geboten, denn wenn erst einmal ein Ehepartner verstorben ist sind keine Änderungen mehr erlaubt. Eine Ausnahme gibt es, der Änderungsvorbehalt. Wenn dieser im Testament aufgenommen ist, kann der Überlebende das Testament auch alleine ändern. Ein großer Nachteil vom Berliner Testament ist, dass Ehepaare beim Erbfall den Steuerfreibetrag von immerhin 400.000 Euro pro Kind ungenutzt verfallen lassen
Bildquelle 1+ 2: © Rainer Sturm / pixelio.de