Die historisch niedrigen Zinsen haben viele dazu verleitet Wohneigentum zu kaufen. Nach monatelanger Talfahrt geht es mit dem Zins wieder bergauf. Betongold ist attraktiv wie nie zuvor. Bei einigen Banken gab es Ende April sogar Baukredite für weniger als 0,9 Prozent Zinsen.
Weltweit hat Japan die höchste Staatsverschuldung und die Tendenz ist weiter steigend. Bereits im vergangenen Jahr hat Moody’s den Daumen gesenkt. Jetzt wurde die Bonität Japans auch von der Ratingagentur Fitch heruntergestuft. Die langfristige Bonität des Landes wurde von Note A+ auf A heruntergesetzt.
Die Rechtslage beim Nachlass ist kompliziert, so dass viele Fehler gemacht werden. Vieles was einem zu Lebzeiten als klar geregelt erscheint, kann für die Erben nach dem Ableben zu einem Fiasko führen. Es fängt schon bei der Kontovollmacht an. Wenn der Hauptverdiener einer Familie stirbt und keine Kontovollmacht über den Tod hinaus erteilt hat, können die Hinterbliebenen nicht mehr über das Konto verfügen. Diese Situation ist immer dramatisch, wenn zum Beispiel der Ehemann stirbt und die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat. Selbst wenn eine Vollmacht für das Konto erteilt wurde, erlischt diese mit dem Tod, wenn diese nicht ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt wurde. Die kontoführende Bank gibt höchstens noch das Geld für die Beerdigung frei, wenn kein Testament eröffnet oder ein Erbschein als Legitimierung vorgelegt wird. Wenn das Konto einmal gesperrt ist, kann man nichts dagegen tun. Konten die nur von beiden Partnern zusammen geführt werden dürfen sind ebenfalls eine Katastrophe.
Böse Überraschungen für Erben
Beim Erbrecht gibt es viele böse Überraschungen. Die meisten kinderlosen Ehepaare glauben, dass einer automatisch alles erbt, wenn einer stirbt. Das ist aber ganz und gar nicht der Fall. Ohne Testament bilden Witwe oder Witwer, dem Gesetz nach, mit den nächsten Angehörigen des Verstorbenen eine Erbengemeinschaft und müssen das Erbe teilen. Noch dicker kommt es für unverheiratete Paare. Der Überlebende geht ohne Testament leer aus weil in der gesetzlichen Erbfolge ein Lebenspartner nicht vorkommt. Es ist vollkommen egal ob das Paar einen gemeinsamen Haushalt führte und wie lange es schon zusammen war. Die Hinterlassenschaft fällt den gesetzlichen Erben des Verstorbenen zu. Dasa gilt auch wenn der Überlebende den Verstorbenen gepflegt hat oder dieser bereits angefangen hat ein Testament aufzusetzen.
Was ist ein Not-Testament?
Bei Nottestamenten gibt es Ausnahmen, die allerdings sehr strengen Regeln unterliegen. Wenn absehbar ist, dass eine kranke Person bald nicht mehr in der Lage ist ein Testament zu schreiben, sollte er die wichtigen wenigen Sätze schnellstens handschriftlich aufschreiben und unterschreiben. Ist das wegen der Krankheit nicht mehr möglich, sollte ein Notar nach Hause oder ins Krankenhaus gebeten werden, um den letzten Willen zu beurkunden.
Was ist ein Berliner Testament?
Berliner Testament bedeutet, dass sich Eltern gegenseitig als Alleinerbe einsetzen und die Kinder erst erben, wenn beide Elternteile gestorben sind. Bei dieser Art von Testament ist Vorsicht geboten, denn wenn erst einmal ein Ehepartner verstorben ist sind keine Änderungen mehr erlaubt. Eine Ausnahme gibt es, der Änderungsvorbehalt. Wenn dieser im Testament aufgenommen ist, kann der Überlebende das Testament auch alleine ändern. Ein großer Nachteil vom Berliner Testament ist, dass Ehepaare beim Erbfall den Steuerfreibetrag von immerhin 400.000 Euro pro Kind ungenutzt verfallen lassen
Für Selbstanzeigen für reuige Steuersünder gelten ab diesem Jahr schärfere Regeln. Das hat wohl so manchen zur Einsicht gebracht, denn im vergangenen Jahr ist die Zahl der Selbstanzeigen deutlich in die Höhe geschnellt. Bevor die neuen Regeln in Kraft getreten sind haben sich zehntausende Steuersünder dazu entschlossen ihr im Ausland deponiertes Schwarzgeld offenzulegen.
Da die Zinsen extrem niedrig sind fordern die Sparkassen für Kleinanleger eine staatliche Prämie oder einen anderen Ausgleich. Das könnte in Form einer Sparprämie oder die Modernisierung der bestehenden Gesetze zur Vermögensbildung erfolgen.
Bei Nestle sorgte der Verkauf von der L’Oreal-Beteiligung für einen Gewinnsprung beim Reingewinn um 4,4 Milliarden auf 14,5 Mrd. Franken. Wegen dem schlechten Chinageschäft ist der Umsatz des Schweizer Nahrungsmittelriesen allerdings leicht zurückgegangen.
Ölkonzerne geraten wegen den niedrigen Preisen immer mehr in Not und ein Ende ist nicht in Sicht. So musste Exxon Mobil im vergangenen Quartal deutliche Gewinneinbußen hinnehmen. Die Talsohle ist noch nicht erreicht. Für den weltweit größten börsennotierten Ölkonzern könnte es noch dicker kommen.
Das iPhone 6 hat Apple im vergangenen Quartal Rekordzahlen beschert. Mit seinen Quartalszahlen hat der amerikanische Elektronikkonzern die Erwartungen weit übertroffen. Dank dem herausragenden Geschäft mit dem iPhone 6 und iPhone 6 Plus schaffte der Konzern einen Umsatzsprung von 30 Prozent und erzielte einen Rekordgewinn von 18 Mrd. Dollar.
Ab sofort startet BANX Broker eine Neukunden-Aktion. Wer bis zum 15.02.2015 ein Depot bei BANX Broker eröffnet kann in den ersten sechs Monaten nach der Eröffnung des Depots 10 Devisen- oder Aktienorders abwickeln, ohne dafür Ordergebühren bezahlen zu müssen. Alle Kommissionen von insgesamt bis zu 100 Euro werden erstattet.
Die Ölpreise fallen und haben sich seit dem letzten Sommer zur Freude der Verbraucher sogar mehr als halbiert. Ölproduzenten hingegen haben keinen Grund zur Freude, denn an den Börsen mussten sie herbe Rückschläge einstecken.