Mehr Selbstanzeigen von Steuerbetrügern

Mehr Selbstanzeigen von SteuerbetrügernFür Selbstanzeigen für reuige Steuersünder gelten ab diesem Jahr schärfere Regeln. Das hat wohl so manchen zur Einsicht gebracht, denn im vergangenen Jahr ist die Zahl der Selbstanzeigen deutlich in die Höhe geschnellt. Bevor die neuen Regeln in Kraft getreten sind haben sich zehntausende Steuersünder dazu entschlossen ihr im Ausland deponiertes Schwarzgeld offenzulegen. Mit mindestens 38 300 erreichte die Zahl der Selbstanzeigen im vergangenen Jahr einen Rekordwert. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den 16 Länderfinanzministerien.

Nur 29 Selbstanzeigen in Mecklenburg-Vorpommern

Im Vergleich zu 2013 ist das eine Zunahme von rund 60 Prozent. Damals wurden rund 24 000 Selbstanzeigen gezählt. Nach dpa-Recherchen beliefen sich die Steuernachzahlungen im abgelaufenen Jahr auf etwa 1,32 Milliarden Euro. Die Angaben aus den Ländern sind teilweise noch nicht vollständig. Über 9000 Steuerbetrüger haben sich 2014 in Baden-Württemberg selbst angezeigt. In Nordrhein-Westfalen waren es über 7100 und in Bayern knapp 6000 Selbstanzeigen. In Mecklenburg-Vorpommern gab es mit 29 die wenigsten Selbstanzeigen.

Steuerbetrüger müssen mehr bezahlen

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist es für Steuerbetrüger spürbar teurer geworden, bei einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen, denn jetzt gelten schärfere Regeln. Die Grenze die Steuerhinterzieher bei Selbstanzeige straffrei bleiben ist ab Januar von 50.000 auf 25.000 Euro gesunken. Von einer Strafverfolgung wird bei höheren Beträgen abgesehen, wenn gleichzeitig ein Zuschlag von 10 Prozent bezahlt wird.

Strafzuschlag und Hinterziehungszinsen

Bei einem Hinterziehungsbetrag ab 100.000 Euro müssen die Steuersünder 15 Prozent Strafzuschlag bezahlen und ab 1 Million Euro sind es 20 Prozent. Bis Ende 2014 wurde nur ein Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Neben dem hinterzogenen Betrag müssen Steuersünder auch Hinterziehungszinsen von 6 Prozent jährlich sofort bezahlen. Darüber hinaus beträgt die Strafverfolgungsverjährung seit Jahresbeginn 10 Jahre.

Bildquelle:© Kurt F. Domnik / pixelio.de

Kommentar verfassen

*