Wie in anderen Bereichen (z. B. Immobilien, Versicherungen) gibt es auch in der Börsenbranche einen Makler, eben den Börsenmakler. Er ist, wie andere Makler auch, ein Vermittler. Hier ein solcher für Geschäfte mit Effekten.
Die Ansprüche, die an einen solchen Makler gestellt werden sind recht hoch und umfassend. Grundsätzlich wird eine geeignete Qualifikation erwartet. So z. B. ein bank- oder finanzwirtschaftliches Studium und als Abschluss etwa Diplom Betriebswirt (Bank), Master of Arts Banking / Finance oder ähnlich. Der Börsenmakler sollte fundierte Kenntnisse im Bank- und Börsenrecht mitbringen, gleichermaßen im Wertpapier- und Devisengeschäft. Unabdingbar ist das Beherrschen der englischen Sprache. Weiterhin gefragt ist analytisches Denken sowie für den Kontakt und Umgang mit Kunden, eine solide Kommunikationsfähigkeit, Freundlichkeit und Selbständigkeit.
Die Unterscheidung in den amtlichen Makler (Kursmakler), bestellt durch die Börsenaufsichtsbehörde des betreffenden Bundeslandes, und den freien Makler, der durch den jeweiligen Börsenvorstand zugelassen wird, besteht seit dem dritten Finanzmarktförderungsgesetz (vom 24.03.1998, BGBl I S. 529) nicht mehr in der bis dato gewesenen gravierenden Form. Im Wesentlichen gibt es jetzt Börsenhändler die nur mit Effekten handeln und Skontroführer. Letztere sind die, die auch die Kurse stellen. Skontroführer können einerseits amtliche Wertpapiere, aber auch solche des geregelten Marktes sowie des Freiverkehrs betreuen. Die Bezeichnung Skontro bedeutet soviel wie Orderbuch. Hier laufen also die Aufträge der Anleger ein und werden exakt erfasst. Geht beispielsweise durch einen Anleger eine Verkaufsorder ein ist es die Aufgabe des Maklers zu prüfen, ob gerade ein anderer Anleger für dasselbe Produkt einen Kaufauftrag geordert hat und somit das Geschäft zustande kommt.
Der freie Makler ermittelt die Kurse der Wertpapiere, die im Freiverkehr gehandelt werden. Er darf mit Wertpapieren des amtlichen Marktes handeln. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem geregelten Markt und dem Freiverkehr.
Die etwas veränderten Konditionen bezüglich eines amtlichen Makler und freien Makler sind u. a. bedingt durch eine ausgedehntere Überwachung und Reglementierung des Börsenbetriebs durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Börsenbehörde des betreffenden Bundeslandes. Zum Börsenhändler gehört auch dessen Zuverlässigkeit und er muss über eine bestimmte Sicherheit verfügen (z. B. Bankbürgschaft).
Heute ist der Arbeitsplatz des Börsenmaklers weniger das tatsächliche Parkett und die den Börsenmaklern eigene Börsensprache. Im Zeitalter der elektronischen Kommunikation ist das Parkett hauptsächlich durch das Telefon und den Computer ersetzt. Der Verdienst des Börsenmaklers ergibt sich aus einer Courtage, respektive Provision, mithin einem prozentualen Anteil vom Kurswert der Aktie.