Der DAX hat sich zum Leitindex im deutschen Aktienmarkt etabliert. Er ist darüber hinaus auch international anerkannt. In ihm sind die 30 stärksten deutschen Unternehmen, gemessen an ihrer Größe und ihrem Umsatz, an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Hierfür wird auch der Begriff „Blue Chips“ verwendet.
Entstanden ist der DAX durch eine Arbeitsgemeinschaft. Sie bestand aus der Deutschen Wertpapierbörse, der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börsenzeitung. Eingeführt wurde er am 1. Juli 1988. Der DAX wurde zu einem Produkt und eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG.
Der DAX wird als Kursindex, aber auch als Performanceindex veröffentlicht. Heute basiert der Index auf den Kursen des elektronischen Handelssystems Xetra. Die Berechnung wird börsentäglich ab 09:00 Uhr vorgenommen und sobald für alle 30 im DAX gelisteten Unternehmen eine Kursnotierung vorliegt, um 09:03 Uhr jedoch spätestens. Unter Umständen werden deshalb ggf. die Schlusskurse des Vortages für die Indexberechnung verwendet. Seit dem 1. Januar 2006 wird der Index jede Sekunde aktualisiert.
Neben dem DAX 30 existieren weitere DAX-Indizes. So beispielsweise der DAX 100, in dem die 100 wichtigsten deutschen Unternehmen mit den liquidesten Werten des Aktienmarktes dokumentiert werden. Durch Veränderungen im Bereich des MDAX, dem statt 70 nur noch 50 Unternehmen angehörten, trat dann an die Stelle des DAX 100 der HDAX. Er fasst die Werte von 110 Unternehmen aus dem DAX, dem MDAX und TecDAX zusammen.
Zu den Unternehmen, die im DAX gelistet sind gehören beispielsweise Adidas, Allianz, Continental, Daimler, Deutsche Bank, Linde, RWE, Volkswagen
Um im DAX aufgenommen zu werden, muss ein Unternehmen im Prime Standard gelistet sein und fortlaufend in Xetra gehandelt werden. Es muss weiterhin einen Streubesitz von mindestens 10 % aufweisen. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben, zumindest den Schwerpunkt seines Handelsumsatzes an Aktien in Frankfurt sowie einen Sitz im Bereich der EU haben. Was den Sitz anbetrifft kann dies den juristischen Sitz betreffen, an dessen Stelle aber auch das operative Hauptquartier (hier gilt der Sitz der Gesellschaft oder die Verwaltungsführung).Sind diese Grundvoraussetzungen gegeben, müssen zwei weitere Merkmale erfüllt werden:
- Das ist der Orderbuchumsatz in Xetra sowie im Frankfurter Parketthandel.
- Die Streubesitz-Marktkapitalisierung
Zu dem ordentlichen Anpassungstermin im September des Jahres werden vier Regeln angewendet: Fast-Exit (45/45); Fast Entry (25/25); Regular-Exit (40/40); Regular-Entry (30/30). Es gibt zudem noch außerordentliche Anpassungstermine. Das sind jeweils der März, Juni und Dezember. Zu diesen Terminen werden auch die Fast-Exit und die Fast-Entry-Regel angewendet.
Für den fall von Insolvenzen oder wenn ein Unternehmen die Grundvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, werden ebenfalls außerordentliche Aktualisierungen der DAX-Liste vorgenommen.