Die Europäische Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt a. M. und ist ein Organ der Europäischen Union. Gegründet wurde sie 1998. Sie ist die Hüterin der Euro-Währung. Gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion besteht daraus das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Mit dem Vertag von Maastricht (1982) wurde quasi die Geburtsurkunde und der „Gründungsstatus“ der EZB geschaffen. Sie ist eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Zu den wichtigsten Aufgaben der EZB gehört die Gewährleistung der Preisniveaustabilität. Daneben gehören auch die Überwachung des Bankensystems und die Regulierung der Geldmenge in den Volkswirtschaften der EU zu den bedeutenden Aufgeben wobei letztgenannte unmittelbar mit der Preisstabilität im Zusammenhang steht.
Als weitere Aufgaben der EZB sind zu nennen:
- Die Genehmigung für die Ausgabe von Papiergeld (Euro) durch die Zentralbanken der Mitgliedsstaaten
- Mitwirkung bei der Aufsicht über die Kreditinstitute sowie der Stabilität der Finanzmärkte.
- Beratung und Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und Organen.
- Erhebung statistischer Daten, die für die Aufgaben der EZB notwendig sind.
- Erarbeitung einer Bilanz.
Zu den wichtigsten Organen der EZB gehören,
1. Das EZB-Direktorium
Vom Direktorium werden die Geschäfte geführt. Es hat sich des Weiteren um die Durchsetzung der Beschlüsse des EZB-Rates zu kümmern.
Die Direktoriumsmitglieder werden für die Zeit von acht Jahren eingesetzt. Eine Widerwahl kann nicht erfolgen. Neue Mitglieder werden nach einer zuvor ergehenden Empfehlungsprozedur letztlich vom Europäischen Rat gewählt.
Aktuell ist Mario Draghi der Präsident der EZB.
2. Der EZB-Rat
Zum Rat gehören die Mitglieder des Direktoriums sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken soweit diese der Euro-Währung angehören. Der EZB-Rat bestimmt die Richtlinien der Geldpolitik. Hier werden auch die Leitzinssätze festgelegt und das Zentralbankgeld bereitgestellt. Die Ratstagungen findet in der Regel 14-tägig statt.
Es existiert weiterhin ein „erweiterter“ Rat der EZB. Hier sind der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten integriert. Dieses Gremium berät auch über die Aufnahme weiterer Länder in die Währungsunion.
Zu den wichtigen Instrumenten zur Durchsetzung der Ziele und Aufgaben der EZB gehören:
- Die Offenmarktgeschäfte
- Ständige Fazilitäten (Ein weitläufiger Begriff im Bankensprachgebrauch, der verallgemeinert die Möglichkeit beinhaltet, innerhalb von Grenzen kurzfristige Kredite in Anspruch zu nehmen und andererseits Guthaben anzulegen.)
- Die Devisenmarktinterventionen
- Die Haltung einer Mindestreserve