Der Geldmarkt ist ein Teil des Finanzmarktes. Natürlich besteht auch ein sehr enger Zusammenhang mit dem Kapitalmarkt. Eigentlich unterscheiden sich beide hauptsächlich durch die Fristigkeit. Für den Geldmarkt ist es eher typisch, dass kurzfristige Gelder gehandelt werden. Die Akteure sind vorwiegend die Zentralbank, die verschiedenen Kreditinstitute und bedeutende Industrieunternehmen. Andere Marktteilnehmer sind Versicherungen aber auch Investmentgesellschaften. Stimulator für Angebot und Nachfrage ist der Geldmarktzins.
Instrumente die dem Geldmarkt zugerechnet werden sind:
- Tages- und Festgelder sowie andere Formen von Termingeldern.
- Rückkaufgeschäfte und Leihe (Wertpapiere).
- Kurzfristige Geldmarktpapiere
- Fazilitäten der EZB
- Geldmarkderivate
- Wechsel
Ein wesentliches Element des Geldmarktes sind die Beziehungen der Geschäftsbanken zur Zentralbank. Hier wiederum ist von elementarer Bedeutung das so genannte Hauptrefinanzierungsinstrument. Damit werden von den Geschäftsbanken notenbankfähige Sicherheiten, in der Regel Wertpapiere, gegen Geld der EZB getauscht. S
olche Geschäfte werden auch als Haupttender bezeichnet. Das Hauptrefinanzierungsgeschäft ist Bestandteil des Offenmarktgeschäftes. Zu diesem Geschäftsgebaren gehört, dass das Geld einmal pro Woche für die Dauer einer Woche den Geschäftsbanken von der EZB angeboten wird. Sie, die EZB, ist quasi der Initiator. Zur Optimierung der geldgeschäftlichen Tätigkeit der Geschäftsbanken und deren Liquidität gehört auch, dass diese z. B. überschüssiges Zentralbankgeld an andere Geschäftsbanken verleihen.
Eine der wichtigsten geldpolitischen Maßnahmen der Zentralbank ist die Steuerung des Geldmarktzinses. Allgemein bekannt ist die Bedeutung des Leitzinses der EZB. Sie legt drei verschieden Leitzinsen fest, die da sind:
- Der Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft. Das ist der wohl wichtigste Leitens, denn dieser bestimmt die Höhe des Zinssatzes zu dem sich die Geschäftsbanken im Zuge des wöchentlichen Tenderverfahrens Geld bei der Zentralbank leihen können.
- Die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Das ist der Zinssatz zu dem sich die Banken gewissermaßen unbegrenzt Geld bei der Zentralbank leihen können um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Vorausgesetzt wird allerdings die Erbringung von entsprechenden Sicherheiten. Der hier zu zahlende Zins bestimmt zugleich die obere Zinsgrenze, die die Bank bereit ist, für das Tagesgeld zu entrichten. Denn sie ist natürlich nicht Willens, für das Tagesgeld mehr zu zahlen, als sie ihrerseits für geliehenes Geld bei der Zentralbank aufbringen muss.
- Die Einlagefazilität. Haben Geschäftsbanken überschüssiges Zentralbankguthaben so besteht die Möglichkeit, dieses bis zum nächsten Geschäftstag bei der Zentralbank anzulegen. Der Zinssatz dafür ist quasi die Untergrenze für die Zinsen des Tagesgeldsatzes.