Der Begriff „Handelsbilanz“ ist eng verbunden mit dem Geschehen der Volkswirtschaft eines Landes. Im Grunde genommen ergibt sich die Handelsbilanz aus einer Gegenüberstellung der Größen Warenimporte und Warenexporte, betrachtet in einem definierten Zeitrahmen. Das ist üblicherweise das Kalenderjahr. Es geht mithin um die Einfuhr und Ausfuhr im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Hierfür wird auch der Begriff „Außenhandelsbilanz“ verwendet.
Aus der Tatsache, dass es um Lieferung von Waren in das Ausland bzw. reziprok um die Einfuhr von Waren in das Inland geht, sind damit logischerweise Zahlungsverpflichtungen einerseits und Forderungen andererseits verbunden.
Die Handelsbilanz als volkswirtschaftlicher Faktor ist zugleich ein wesentlicher Aspekt der Leistungsbilanz der nationalen Wirtschaft. Sie lässt Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu. Aus der Leistungsbilanz, wie auch der Zahlungsbilanz, ergeben sich wichtige Rückschlüsse für wirtschaftspolitische Maßnahmen.
Wie andere Bilanzen auch, teilt sich die Handelsbilanz in Soll und Haben. Die Warenexporte werden wertmäßig in der Spalte „Soll“, die Warenimporte in der Spalte „Haben“ erfasst. Eine Handelsbilanz ist mehrheitlich unausgeglichen. Decken sich der Wert für die Exporte mit denen für die Importe, so ist das ein Zufall. Das Ergebnis einer Handelsbilanz wird als aktiv oder passiv bezeichnet. Aktiv ist es, wenn der Wert der Exporte dem des Imports übersteigt. Im umgekehrten Fall ist die Handelsbilanz passiv. Eine andere Ausdrucksweise für das Ergebnis der Handelsbilanz sind die Adjektive ausgeglichen, positiv oder negativ.
Üblicherweise ist eine Handelsbilanz untergliedert nach Warengruppen wie Nahrungsmittel, Rohstoffe usw., das aber auch nach Ländern, Ländergruppen oder Regionen erfolgen.
Erstellt wird die Handelsbilanz vom Statistischen Bundesamt. Die Veröffentlichung wird von der Deutschen Bundesbank vorgenommen.