Insolvenz

Was eine Insolvenz kennzeichnet, sind die Faktoren

  1. akute Zahlungsunfähigkeit,
  2. drohende Zahlungsunfähigkeit,
  3. Überschuldung.

Bekannt ist die Insolvenz auch unter dem Begriff Konkurs. Mit negativem Beigeschmack wird auch von Bankrott oder Pleite gesprochen. Der Begriff Insolvenz (statt Konkurs) ist zurückzuführen auf das Inkrafttreten der Insolvenzordnung zum 1. Jan. 1999 welche die Konkursordnung von 1877 ablöste.

In Deutschland unterteilt sich die Insolvenz in die
Regelinsolvenz und die
Verbraucherinsolvenz (auch als Privatinsolvenz bezeichnet)

Kriterien für die Regelinsolvenz sind:

  1. eine selbständige Tätigkeit,
  2. es handelt sich um mehr als 19 Gläubiger,
  3. es gibt Forderungen aus bestehenden Arbeitsverhältnissen.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person, so kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden. Dem muss jedoch der Versuch einer einvernehmlichen Regelung (Einigungsversuch) zwischen dem Schuldner und den Gläubigern vorausgehen. Hierfür ist eine Frist von maximal sechs Monaten vorgesehen. Wird das Verfahren eröffnet und kommt es zu dessen Abschluss, so kann der Schuldner von seinen Restschulden befreit werden und zwar sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verfahren.

Derzeit sind Neuregelungen angedacht. So u. a., die Halbierung der „Bewährungszeit“ von sechs auf drei Jahre, wenn dafür bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Für eine Insolvenz kann es mehrere Gründe geben. So z. B. als subjektiven Grund die Fehleinschätzung von Märkten und deren Entwicklung, fehlende Produktnachfrage, Krankheit, Familienereignisse. Aber es können auch externe Gründe sein wie veränderte Marktstrukturen, Änderung der Konjunktursituation, die Konkurrenzsituation oder unvorhersehbare Ereignisse.

Um eine Insolvenz abzuwenden, bedarf es einiger möglicher Aktivitäten zu denen beispielsweise gehören könnten:

  1. Einvernehmliche Regelungen mit den Schuldnern mit dem Ziel eines Schuldenerlasses, von Ratenzahlungen oder einer Stundung.
  2. Erbringung einer Bürgschaft einer Privatperson oder eines Kreditinstituts.
  3. Verpfändung von Vermögen (Anlagen, Versicherungen, Immobilien).

Im Bereich der Privatinsolvenz sind es insbesondere die Schuldnerberatungen, die Hilfe und Unterstützung für die Betreffenden leisten können.

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