Der Jahresabschluss ist ein Begriff für den Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres.
Ziel und Inhalt eines Jahresabschlusses ist es:
- Feststellung der finanziellen Lage und der Erfolgssituation.
- Abschluss der Buchhaltung und aller Unterlagen zur Rechnungslegung, deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung (soweit vorgeschrieben).
- Vorlage der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (ggf. zu ergänzen von Anhängen und einem Lagebericht.
- Bei kleinen Gewerbetreibenden und Freiberuflern genügt eine Einnahmen-Überschussrechnung.
Der Jahresabschluss hat zwei Funktionen:
- Die des Informationscharakters. Hierzu gehören die Dokumentation der Vermögenslage des Unternehmens, zugleich die der Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag. Das ist die Grundlage für Planungen und Entscheidungen für die zukünftige Zeit des Unternehmens und seiner Anteilseigner. Das Jahresabschlussergebnis ist für die Gläubiger, darunter den Banken, ein bedeutendes Kriterium für künftiges Verhalten bei Kreditvergaben.
- Die Zahlungsbemessungsfunktion, unmittelbar verbunden mit der Ausschüttungsbemessungsfunktion. Insofern ist der Jahresabschluss die Basis für die zu entrichtenden Steuern sowie für die Berechnung von zu leistenden Auszahlungen wie Dividenden und Erfolgsbeteiligungen.
Wer zur Erstellung eines Jahresabschlusses bzw. Aufstellung eine Bilanz (als wesentlicher Bestand) verpflichtet ist, wird vom Gesetz bestimmt. Insofern sei insbesondere auf das Handelsgesetzbuch (HGB) verwiesen. Darüber hinaus gelten für kapitalmarktorientierte Unternehmen internationale Rechnungslegungsstandards. Hierbei handelt es sich um Rahmenregelwerke. Sie werden ergänzt durch eine Reihe von speziellen Rechtsnormen zu denen das Publizitätsgesetz, das Einkommensteuergesetz, das Aktiengesetz oder das GmbH-Gesetz gehören. Zudem existieren branchenspezifische Regelungen wie z. B. für Kreditinstitute oder Versicherungs-Unternehmen.
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