Kassakurs

Wenn vom Kassakurs (auch als Einheitskurs bekannt) gesprochen wird, handelt es sich um einen Preis, meistens um den eines Finanzwertes oder einer Währung am Kassamarkt. Es kann aber durchaus auch der Preis von anderen Gütern sein. Charakteristisch für den Kassakurs ist, dass hierbei keine fortlaufende Notierung erfolgt. Der amtliche Kurs wird einmal während der Börsensitzung ermittelt. Bei Wertpapieren z. B. (die nicht zum variablen Handel zugelassen sind), wird der Kurs nur einmal am Tag (meistens um 12:00 oder 13:00 Uhr) festgestellt. Daraus ergibt sich, dass der Kassakurs keinen Anfangs- oder Schlusskurs kennt.

Früher hatten Börsenaufträge (Wertpapierorders) öfters die von den Maklern geforderte Stückzahl für den Mindestschluss (Mindestumfang, üblicherweise 100 Stück) nicht erreicht. Für diese war der Kassakurs maßgebend.

Die meisten der Wertpapiere sind heute zum variablen Handel zugelassen. Die Mindeststückzahl beträgt für fast alle Aktien und Börsen lediglich eins. Das hat zur Folge, dass der Kassakurs in der Praxis an Bedeutung verloren hat.

Lexikon
Finanz Suche
Empfehlung
soziale Netzwerke