Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person betreffen, nicht zuletzt auch eine Institution des öffentlichen Rechts, den Staat.

Wodurch die Situation der Zahlungsunfähigkeit gekennzeichnet wird:

  1. Ausstehende Rechnungen und Verbindlichkeiten können aus dem eigenen Kapital oder Geldeinnahmen nicht mehr ausgeglichen werden.
  2. Kreditaufnahmen sind in aller Regel ausgeschlossen.

Die Zahlungsunfähigkeit wird umgangssprachlich auch als Bankrott oder Pleite bezeichnet.

Die Zahlungsunfähigkeit führt zur Insolvenz. Wenn ein solcher Zustand eingetreten ist greifen die Regeln der Insolvenzordnung, die für juristische Personen, Gewerbetreibende (Kleingewerbe) und Freiberufler gilt, aber auch für natürliche Personen, sprich Privatpersonen. Für Letztere gelten die Rechtsnormen der Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz genannt).

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