Die Wertpapierkennnummer (WKN) dient der Identifizierung von Wertpapieren. Es handelt sich dabei um eine Kombination von Ziffern und Buchstaben mit sechs Stellen. Das ist eine Regelung in Deutschland. Allerdings haben nicht nur die von deutschen Unternehmen ausgegebenen Wertpapiere eine WKN, sondern auch die, welche von aus ausländischen Unternehmen, die an deutschen Börsen zugelassen sind. Die WKN wird sowohl für Aktien, als auch für andere Wertpapiere vergeben.
Die WKN gibt es seit 1955. Sie wurde im Zuge der „Internationalisierung“ des Wertpapierhandels in die zwölfstellige ISIN umgewandelt. Das ist die International Securities Identification Number. Dennoch hat die WKN weiterhin ihr Dasein. Dies geschieht aus praktischen und technischen Erwägungen. Beide Kennziffern existieren parallel miteinander. Seit 2003 ist die WKN alphanumerisch gestaltet. Die Buchstaben O und J werden bei der WKN nicht verwendet. Dadurch sollen Verwechslungen mit den Ziffern 0 und 1 ausgeschlossen werden.
Für die Vergabe der WKN zeichnet die „Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG“ (WM Datenservice oder kurz WM-Gruppe) verantwortlich. Es handelt sich hier um ein in Frankfurt/Main (Hauptsitz) ansässiges deutsches Medienunternehmen. Zu dieser Gruppe gehören auch die Börsenzeitung, WM Wirtschafts- und Bankrecht sowie WM Seminare.
Die ISIN betreffend ist der Aufbau quasi einem Standard gleichkommend nach folgenden Angaben aufgebaut:
- Zwei Buchstaben bestimmen den Ländercode. Dieser muss nicht mit der Herkunft (Heimatland) des Emittenten identisch sein. Maßgeblich ist vielmehr das Land, welches die ISIN für ein Wertpapier herausgegeben hat.
- Es folgt die nationale Sicherheitsidentifizierungsnummer sowie eine Prüfziffer.
Besonderheiten:
- XS wird als länderunabhängiges Kürzel für den internationalen Wertpapierhandel genutzt, die bei „Clearstream“ oder „Euroclear“ verwahrt werden.
- Inzwischen existieren auch EU-ISIN für Index-Wertpapiere.