Es ist gut sich daran zu erinnern, was Referenz bedeutet: „Auf etwas zurückführen“, „sich auf etwas beziehen“.
Und so ist das auch im Bankverkehr. Egal, ob man beispielsweise ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto anlegt oder ein Depot (-konto) für eine Wertpapieranlage, diese Konten dienen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht für den Zahlungsverkehr. Das bedeutet, über derlei Konten können weder Überweisungen, noch Zahlungseingänge, noch Daueraufträge oder sonstiger Zahlungsverkehr erfolgen. Sie dienen nur dem einen Zweck für den sie angelegt werden, also Depot für das Tagesgeld, Festgeld etc. zu sein. Von diesem Depot bzw. auf dieses, werden ausschließlich Geld für die jeweilige Anlage abgebucht bzw. Zinsen oder Erträge gutgeschrieben. Auch die auf das Depotkonto anfallenden Gewinne können vom Anleger nicht direkt abgerufen werden. Das kann nur geschehen, in dem der (Depot-) kontoführenden Bank ein Referenzkonto, mithin ein „Bezugskonto“ benannt wird.
Das Referenzkonto kann sowohl bei der Bank eingerichtet werden, bei der die Geld- bzw. Kapitalanlage erfolgt ist, es kann aber auch die Hausbank oder eine andere Bank schlechthin sein. Üblicherweise wird das Referenzkonto ein Girokonto sein, das kostenlos ist, bzw. sein sollte.
Das vorangestellte Grundprinzip kann jedoch ggf. insofern durchbrochen werden, als es das Tagesgeldkonto betrifft. Es gibt inzwischen mehrere Banken, die kein Girokonto mehr anbieten, sondern stattdessen das Tagesgeldkonto als „Ersatz“ für ein Girokonto mit der identischen Funktion. Das kann durchaus eine interessante Variante sein. Die Zuflüsse aus dem jeweiligen Depot (Zinsen oder Erträge) erhöhen den Stand des Tagesgelds und somit die darauf entfallenden Zinsen. Denn je nach Vertragsgestaltung werden ggf. die für das eingerichtete Depot z. B. anfallenden Zinsen monatlich oder vierteljährlich ausgezahlt und somit auf das Verrechnungskonto, das im gegebenen Fall zugleich ein Tagesgeldkonto ist, übertragen. Sie bringen insofern mehr Zinsen, als auf einem Girokonto.
Um von diesem Referenzkonto Abbuchungen zu ermöglichen oder Gutschriften vornehmen zu können, muss das Referenzkonto der depotführenden Bank mitgeteilt werden. D. h. also, die kompletten Daten der betreffenden Bankverbindung.
Ein Referenzkonto dort zu führen wo sich auch das Depotkonto befindet, erscheint empfehlenswert. Daraus ergeben sich kurze und schnelle Übertragungswege. Für den Fall, dass sich der Anleger entschließt, sein Girokonto, welches er bei einer anderen Bank führt „mitzunehmen“, sollte daran denken, dass auch alle Daueraufträge, Lastschriften etc. mit übertragen werden müssen, um keine Unterbrechungen aufkommen zu lassen.
Erfolgt die Eröffnung eines Tagesgeld- eines Festgeldkontos oder eines Depots für andere Kapitalanlagen bei einer Direktbank, so geschieht das über das so genannte Post-ID-Verfahren. Die erforderlichen Unterlagen werden ausgefüllt und unterschrieben unter Vorlage des Personalausweises / Pass über eine Postfiliale an die jeweilige Bank geschickt. Das trifft gleichermaßen zu, wenn dort ein Referenzkonto neu eröffnet oder dorthin übertragen werden soll.
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