Was ist ein Verrechnungskonto?

Ein anderer Name für das Verrechnungskonto ist „Referenzkonto“.

Banktechnisch ist es bei der Eröffnung eines Tagesgeld- eines Festgeldkontos oder eines Depots (-kontos) für Wertpapier- oder andere Kapitalanlagen erforderlich, ein Verrechnungskonto anzulegen oder ein bestehendes der depotführenden Bank bekannt zu geben. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass von den Geld- oder Kapitalanlagekonten kein Zahlungsverkehr vorgenommen werden kann. Also weder Überweisungen noch Gutschriften, Daueraufträge, Lastschriften oder sonstiger Zahlungsverkehr. Die Depotkonten dienen ausschließlich dazu, das sich darin befindliche Kapital für den vorgesehen Zweck zu verwenden bzw. anfallende Zinsen oder Erträge gutzuschreiben. Sofern der Anleger über angefallene Guthaben auf dem betreffenden Depot verfügen möchte, muss er veranlassen, dass dieses auf das Verrechnungskonto übertragen wird. Das gleiche Prinzip gilt für den Fall des Ablaufs der Anlagezeit und der sodann fälligen Auszahlung des Depotbetrages.

Das Verrechnungskonto ist üblicherweise ein Girokonto. Besteht ein solches, bedarf es der Angabe bei der depotführenden Bank mit den vollständigen Daten der betreffenden Bankverbindung. Ein Verrechnungskonto kann aber auch bei der Bank angelegt werden, bei der das jeweilige Depot der Geld/Kapitalanlage geführt wird. Auch eine Übertragung eines bestehenden Girokontos (als Verrechnungskonto) z. B. von der Hausbank auf die depotführende Bank ist möglich. Hier sei jedoch darauf hingewiesen, dass alle das Girokonto betreffenden Zahlungsverpflichtungen mit übertragen werden müssen, um den Ausfall von Zahlungsverpflichtungen und die damit verbundenen Folgen zu vermeiden.

Das Verrechnungskonto kann aber auch einTagesgeldkonto sein. Es gibt Banken, die ein Girokonto nicht mehr anbieten. Sie funktionieren quasi das Tagesgeldkonto um, jedoch unter voller Wahrung aller Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs wie dies über ein Girokonto üblich ist. Insofern wird in diesem Fall das oben erläuterte Prinzip durchbrochen. Jedoch mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass es nur das Tagesgeldkonto betrifft und auch nur dann, wenn dies explizit von einer Bank (statt eines Girokontos) angeboten wird.
Ein solches Tagesgeldkonto hat zudem den Vorteil, dass darauf eingehende Gutschriften aus dem Depot (z. B. monatliche Zinsen) den Tagesgeldbetrag erhöhen und damit positiv auf den Zinsbetrag wirken.

Wird ein Tagesgeldkonto, Festgeldkonto oder ein Wertpapierdepot bei einer Online-Bank angelegt, so gelten die dafür vorgesehenen Verfahrensnormen. Dazu gehört, dass die erforderlichen Konto/Depot-Unterlagen über das Post-ID-Verfahren (ausgefüllt und unterschrieben) persönlich zu einer Postfiliale gebracht werden und der Personalausweis bzw. Pass zwecks Identifizierung vorgelegt werden. Die Post sendet, nach erfolgter Identitätsfeststellung, diese Untertage kostenlos an die jeweilige Bank.

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