Man kennt es vom Girokonto. Das Verfügungsrecht ist dem Kontoinhaber vorbehalten. Das dient dem Schutz der betreffenden Person bzw. seines Vermögens. Was allerdings nicht ausgeschlossen ist: Der Kontoinhaber kann weitere Personen bestimmen, denen er Verfügungsberechtigung einräumt. Das Gesagte ist 1:1 auf ein Wertpapierdepot umzusetzen. Unterstellt, das Gesagte spielt sich bei einer Online-Bank ab bedeutet dies, dass die betreffende(n) Personen(en) über die erforderlichen Zugangsdaten (wie z. B. PIN / TAN) verfügen. Auch die Erteilung von Handelsorders ist damit einbegriffen.
Das Vorangestellte macht deutlich wie wichtig es ist, die Daten für den Depotzugang durch Unbefugte sorgfältig zu schützen. Eine ungewollte oder gar manipulierte Order kann zu weit reichenden Verlusten führen. Tritt bei einem online geführten Depot ein Schaden dadurch ein, dass die Zugangsdaten missbräuchlich benutzt wurden und das dies ohne Zutun oder Irrtum des Brokers geschehen ist, erscheint ein Ersatz des daraus entstehenden Schadens für den Depotinhaber als ausgeschlossen.
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