Wo kann ein Aktiendepot eröffnet werden?

Ein Aktiendepot kann dort eröffnet werden, wo Depotgeschäfte, eine Abschlussvermittlung und eine Finanzportfolioverwaltung angeboten wird, vielleicht deutlicher ausgedrückt, angeboten werden darf. Das sind die Kreditinstitute und/oder Finanzdienstleistungsinstitute.

Wer jedoch sind nun Kreditinstitutionen oder Finanzdienstleistungsinstitute? Die Definition ergibt sich aus dem Gesetz, genauer, dem Gesetz über das Kreditwesen (§ 1), kurz: Kreditwesengesetz (KWG) in dem es auszugsweise heißt:

Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind….die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)…

Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind. Finanzdienstleistungen sind….die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung)…die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung)…“ (Ende des Auszugs)

Der direkte Weg zur Eröffnung eines Aktiendepots führt über eine jede Bank, die Aktien in ihrem Geschäftsbetrieb anbietet. Das kann die Haus/Filialbank sein, aber auch eine Direktbank, die man über die jeweiligen Internetportale findet.

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