Wozu benötigt man ein Wertpapierdepot?

Wer schon mit Aktien und anderen Wertpapieren gehandelt hat, weiß es: Man benötigt ein Wertpapierdepot. Die Zeiten haben sich geändert. Brauchte man noch vor Jahren einen geeigneten Ort um seine Wertpapiere aufzubewahren, so z. B. ein Schließfach, hat das heutige Wertpapierdepot eher den Charakter eines Verwahr- und Verwaltungskontos. So ist es denn auch nicht verwunderlich, dass oft von einem „Wertpapierdepotkonto“ gesprochen wird. Es zeichnet dieses Konto aus, dass dort die Wertpapierbestände geführt werden. Das erfolgt in elektronischer Form. Handelt es sich bei der Anlage um Investmentfonds, wird der Begriff Anlagekonto verwendet.

Wer darf ein Wertpapierdepot führen? Die Antwort gibt das Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Demzufolge sind es die Kreditinstitute und Finanzdienstleister.

Ein Wertpapierdepot dient der Führung der erworbenen Wertpapiere. Eine Verwendung zum Zahlungsverkehr ist ausgeschlossen. Alle im Zusammenhang mit diesem Depot anfallenden Buchungen zu denen beispielsweise Buchungen von Dividenden, Verkaufserlöse, Gebühren/Kosten etc. gehören, erfolgen über ein Verrechnungskonto, auch Referenzkonto genannt. Ein solches muss notwendigerweise parallel zum Wertpapierdepotkonto bestehen. Eben aus vorgenannten Gründen.

Eröffnen kann man ein Wertpapierdepot, das ergibt sich aus dem Vorangestellten, bei allen Banken, die in ihrem Geschäftsbetrieb Aktien und andere Wertpapiere zum Handel anbieten. Dabei kann es sich um Filialbanken, aber auch um Direktbanken handeln.

Ein Wertpapierdepot wird oft als Einzelkonto geführt. Es ist jedoch ebenso möglich, dass dieses als Gemeinschaftskonto eingerichtet wird. Die Verfügungsbevollmächtigten werden dann, ähnlich einem Girokonto der Bank bekannt gegeben bzw. entsprechend schriftlich fixiert.

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