Die drohende Prokon-Insolvenz – ein Dilemma für Anleger

Solarpionier Conergy wurde Opfer der SolarkriseHohe Zinsen haben Anleger dazu verleitet in die Windkraftfirma Prokon zu investieren. Fast 1,4 Mrd. Euro wurden investiert und jetzt droht die Insolvenz. Prokon hat die Anleger aufgefordert auf Kündigungen zu verzichten, worauf sich aber nur die wenigsten einlassen werden. Wer bereits gekündigt hat wird seine Kündigung nicht zurücknehmen, denn so besteht wenigsten die Chance vorrangig behandelt zu werden, wenn Prokon Insolvenz anmeldet. Anleger die noch nicht gekündigt haben sollten laut einem Experten die Ruhe bewahren, denn jetzt noch zu kündigen würde wahrscheinlich nichts mehr bringen weil die Kündigung er Ende Februar wirksam wird. Für eine vorrangige Behandlung wäre das zu spät, wenn Prokon bis dahin Insolvent wird.

Sind genug verwertbare Vermögenswerte vorhanden?

Die Investoren haben durchschnittlich 20.000 Euro in Prokon investiert. Eine Klage würde sich nur lohnen, wenn Anleger über eine entsprechende Rechtschutzversicherung verfügen. Komplett leer werden die Anleger nicht ausgehen. Mit Sicherheit sind Vermögenswerte vorhanden die verwertbar sind. Was wirklich an Vermögenswerten vorhanden ist kann nur schwer beurteilt werden. Das Unternehmen hat darüber in der Vergangenheit kaum Informationen bereitgestellt. Wenn die Windparks die Prokon betreibt 800.00 Euro wert sind entspricht das ungefähr der Summe die ind en vergangenen Jahre investiert wurde. Die Forderungen der Anleger belaufen sich auf 1,4 Mrd. Euro. Dann lassen sich im Falle der Insolvenz nur etwa 50 Prozent der Forderungen decken. Die endgültige Quote hängt allerdings von zahlreichen Faktoren ab und die lassen sich aktuell noch nicht zuverlässig einschätzen.

Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten

Wer 20.000 Euro in Prokon investiert hat müsste mit etwa 8.000 Euro Verlust rechnen. Wer vor Gericht zieht muss für Anwalt, Prozesskosten usw. mit Kosten von mehreren Tausend Euro rechnen. Diese Kosten müssen vom Anleger selbst getragen werden, wenn die richterliche Entscheidung negativ ausfällt. Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist werden die Kosten übernommen. Im Falle einer Insolvenz müssen die Anleger ihre Forderungen anmelden. Das Formular kann entweder selbst oder von einem Anwalt ausgefüllt werden.

Prokon-Geschäftsmodell grundsätzlich nicht schlecht

Zu den Problemen ist es nach Meinung eines Experten durch einen Management-Fehler gekommen, denn das Geschäftsmodell ist nicht schlecht. Durch die Einspeisevergütung wird der Strom aus Windparks garantiert zu einem guten Preis abgenommen. Prokon hat allerdings ein Problem mit der Refinanzierung. Die Firma hat Genussrechte zu einem Zinssatz bis zu acht Prozent ausgegeben statt für etwa 5 Prozent Zinsen bei einer Bank zu leihen. Darüber hinaus wurden mit einer sehr kurzfristigen Finanzierung langfristige Investitionen getätigt. Dazu kam es, weil der Gründer und Chef von Prokon nicht von Banken abhängig sein wollte.

Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger warnte Investoren

Die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger hat die Anleger schon länger vor Prokon gewarnt. Das Unternehmen hat sich größtenteils durch hochverzinste Genussrechte finanziert, was für die Refinanzierung zu teuer ist. Vom Ausmaß war der Experte der Schutzgemeinschaft jedoch überrascht. Seiner Meinung nach hätte allerdings bei den Anlegern spätestens im Dezember die Alarmglocken läuten müssen, als in einem Schreiben die Rede von Ratenzahlung war.

Bildquelle: © Michael Mertes (Aristillus) / pixelio.de

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